Lizenzverlängerungen von Trainer C/B/A Lizenzen des Deutschen Olympischen Sport Bundes (DOSB) und VDST-CMAS Tauchlehrer-Lizenzen

 

Bitte das Dokument „Antrag auf VDST-Lizenzverlängerung“ zusammen mit dem Taucherpass und den weiteren geforderten Nachweisen an folgende Anschriften senden:

 

Trainer A, Tauchlehrer **/***
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. Geschäftsstelle / Fachbereich Ausbildung
Berliner Str. 312
63067 Offenbach

 

Trainer C / Trainer B und Tauchlehrer*

Ilona Knodt
Mühlstraße 36a
64546 Mörfelden-Walldorf

 

Soll nur den Trainer C oder Trainer B verlängert werden, ist es nicht erforderlich, die Unterlagen zu versenden. Schickt die notwendigen Nachweise als Scan im PDF Format an folgende eMail: ilona.knodt[at]htsv[dot]de
- die DOSB-Lizenz wird in digitaler Form zugemailt
Soll die TL* Lizenz verlängert, muss nach wie vor der Taucherpass per Post zugeschickt werden. Die Bestätigung der Verlängerung erfolgt im Taucherpass. Eine Meldung der Verlängerung geht an den VDST, von dort bekommt ihr eine neue TL-Karte.
 
1. Fortbildung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Alle Ausbilder des VDST, müssen zum Lizenzerwerb bzw. zur Lizenzverlängerung eine Schulung nachweisen. Diese kann einfach über unsere VDST-Lernplattform im  "eLearning zum Ehrenkodex" absolviert werden und wird mit einer LE bedacht. Das erhaltene Zertifikat ist bei der Lizenzverlängerung mit einzureichen.
Alternativ dazu können auch vergleichbare Online- oder Präsenzveranstaltungen des VDST, der Landessportbünde, des DOSB besucht werden. Der Ehrenkodex des VDST ist in diesem Fall bei Verlängerung unterschrieben mit einzureichen.
Das Schutz- sowie das Schulungskonzept zur Prävention und den Ehrenkodex findet ihr im Download auf der VDST-Webseite zur Prävention
 
2. Erweitertes Führungszeugnis
Für den Erwerb der Ausbilder-Lizenzen und deren Verlängerung ist ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Wie in der Mitgliederversammlung im November 2023 mitgeteilt wurde, muss für den Erwerb der Ausbilder-Lizenzen und deren Verlängerung ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die in einer Kinder und Jugendliche betreuenden Funktion tätig sind. 

Das erweiterte Führungszeugnis, dass für ehrenamtlich Tätige nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung kostenlos ist, wird dem Verein vorgelegt, wo zwei Personen (im Vier-Augen-Prinzip) vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist und keine einschlägigen Einträge enthält. Die Vorstände der HTSV-Vereine koordinieren die Beantragung und Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse und bestätigen dies bei Bedarf dem HTSV und VDST.

 
Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (gemäß §30a Bundeszentralregistergesetz)
 
Bescheinigung Vorstand

 

3. AK HLW
Als Ersatz für den AK HLW wird der im Verlängerungszeitraum absolvierte Erste- Hilfe-Kurs einer anerkannten Ausbildungseinrichtung (siehe VDST-SK-Ordnung Ziff. 23.8) in Verbindung mit dem „AK HLW Ergänzungsmodul Sauerstoffbe- handlung und Sauerstoffsysteme“ anerkannt.